Einen Coswiger Familienpass können die mit Hauptwohnung in Coswig gemeldeten Einwohner erhalten, wenn sie:
- Empfänger von ungekürztem Landeserziehungsgeld und Elterngeld
- Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsens sind. Das gilt für alle Familienmitglieder
- von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit sind. Das gilt für Einzelpersonen und Ehepaare.
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Der Familienpass Coswig wird nach Prüfung der Berechtigung unter Vorlage des Personalausweises und der obengenannten Nachweise im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstraße 2 zu folgenden Sprechzeiten ausgestellt:
Montag – Donnerstag | 09.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 – 15.00 Uhr |
Samstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Der Inhaber des Familienpasses Coswig sowie seine Familienangehörigen sind berechtigt, die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen der Stadt Coswig nach Vorlage des Passes zum ermäßigten Eintrittsentgelt zu besuchen:
- Karrasburg – Museum Coswig
- Stadtbibliothek Coswig
- Badesee Coswig-Kötitz
- Städtische Veranstaltungen entsprechend der Veröffentlichungen