Familienpass der Stadt Coswig

Einen Coswiger Familienpass können die mit Hauptwohnung in Coswig gemeldeten Einwohner erhalten, wenn sie:

  • Empfänger von ungekürztem Landeserziehungsgeld und Elterngeld
  • Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsens sind. Das gilt für alle Familienmitglieder
  • von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit sind. Das gilt für Einzelpersonen und Ehepaare.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.

Der Familienpass Coswig wird nach Prüfung der Berechtigung unter Vorlage des Personalausweises und der obengenannten Nachweise im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstraße 2 zu folgenden Sprechzeiten ausgestellt:

Montag – Donnerstag09.00 – 18.00 Uhr
Freitag09.00 – 15.00 Uhr
Samstag09.00 – 12.00 Uhr

Der Inhaber des Familienpasses Coswig sowie seine Familienangehörigen sind berechtigt, die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen der Stadt Coswig nach Vorlage des Passes zum ermäßigten Eintrittsentgelt zu besuchen:

  • Karrasburg – Museum Coswig
  • Stadtbibliothek Coswig
  • Badesee Coswig-Kötitz
  • Städtische Veranstaltungen entsprechend der Veröffentlichungen